Biodiversität

Was ist Biodiversität ?

Unter Biodiversität, d.h. biologischer Vielfalt versteht man die Vielfalt des Lebens auf der Erde, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt der Ökosysteme.

Die 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Biodiversitätskonvention verbindet drei Elemente, nämlich den Schutz der biologischen Vielfalt mit deren nachhaltiger Nutzung sowie der gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile. Inzwischen sind 174 Staaten und die EU der Konvention beigetreten. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet, die Biodiversität nicht nur im eigenen Land zu erhalten, sondern auch Entwicklungsländer bei der Realisierung der notwendigen Schritte zu unterstützen.
Quelle: www.giz.de/fachexpertise
https://biologischevielfalt.bfn.de/


Worin besteht der Bezug zur Planung ?

Biodiversität ist ein Aspekt, der in direktem Zusammenhang mit Projekten der räumlichen Planung steht. Jedes neue Vorhaben greift in Lebensräume von Pflanzen und Tieren eines Raumes ein, die als Gesamtheit die lokale und regionale Biodiversität repräsentieren. In der Planungspraxis werden bislang überwiegend nur bestimmte Arten oder Lebensraumtypen betrachtet, wobei für die Bewertung der Bedeutung oft nur die Seltenheit oder der Gefährdungsgrad berücksichtigt werden. Nach der Biodiversitätskonvention sind aber darüber hinaus gehende ökosystemare Zusammenhänge zu beachten, die teilweise auch eng mit den Lebensweisen der Menschen, insbesondere bei indigenen Völkern, verbunden sind. Hier ergibt sich ein enger Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe.

UVP / SUP und Biodiversität
Nach Artikel 14 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt haben sich die Vertragsparteien darauf verständigt, dass die Biodiversitätskonvention im Rahmen der Umwelt(verträglichkeits)prüfung umgesetzt wird. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung in deutsches Recht wurde auch Artikel 14 der Biodiversitätskonvention umgesetzt.

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Biodiversität
Bei der Planung von Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der Grünordnungsplanung ist der Schutz heimischer Lebensgemeinschaften zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Artenauswahl von Pflanzen und Saatgut im Zuge der Maßnahmenplanung, da gebietsfremde Arten gebietsheimische verdrängen und so die biolgische Vilefalt insgesamt verringern können (siehe auch § 40 BNatSchG: Ausbringen von Pflanzen und Tieren).

Landschaftsplanung und Biodiversität
Die Landschaftsplanung leistet auf allen Ebenen der räumlichen Planung einen bedeutenden Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. Für die biologische Vielfalt kann sie ihre Bedeutung dadurch steigern, indem sog. „Lebensraumkorridore“ für den Erhalt und die Wiederherstellung bestehender Funktionen (Verbindungen) zwischen Lebensräumen geschaffen werden. Dabei sind Anstrengungen auf den verschiednenen Planungsebenen erforderlich. Die Landschaftsplanung wird hier in besonderem Maße unterstützt durch ergänzende oder eigenständige Biotopvernetzungsplanungen sowohl auf Bundesländer- und Planungsregionsebenen als auch konkretisierend insbesondere auf kommunaler Ebene (siehe auch Biotopverbund und Biotopvernetzung). Auch die Grünordnungsplanung, als unterste, der Bebauungsplanung zugeordnete Ebene der Landschaftsplanung, kann einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen  Vielfalt leisten. Z.B. um einen Biotopverbund einschließlich dessen Elemente bei der Ausweisung von Bauflächen zu erhalten (NatSchG Baden-Württemberg). Besondere Wirkung für die Biodiversität kann ein Grünordnungsplan als ein selbstständiges, von der Bebauungsplanung unabhängiges Planwerk entfalten, insbesondere dann, wenn die Gemeinde, wie im Land Brandenburg, eigens zu diesem Zweck eine Satzung beschließen kann (vgl. § 5 Abs. 3 BbgNatSchAG).

Planungskonzepte für die kommunale Praxis
Vortrag vom 2. April 2008 – pdf-downloadVorträge zu anderen Themen der Umweltplanung

Umsetzung der Nationalen Startegie zur Biologischen Vielfalt in Planungen und Prüfungen
siehe Nationale Biodiversitätsstrategie unten.


Nationale Biodiversitätsstrategie

Die Bundesregierung hat am 7. November 2007 die unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Damit liegt in Deutschland erstmals eine umfassende und anspruchsvolle Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor, die rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen enthält.
Quelle: https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/allgemeines-strategien/nationale-strategie/

Umsetzung der Nationalen Startegie zur Biologischen Vielfalt in Planungen und Prüfungen
Das Bundesamt für Naturschutz leistet im Rahmen des Umsetzungsprozesses einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vilefalt in Planungs- und Prüfungsverfahren zum Umsetzungsprozess der nationalen Strategie siehe auch BfN http://www.biologischevielfalt.de.


Internationales Jahr der biologischen Vielfalt

Das Jahr 2010 wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt“ erklärt. Damit sollen die Bedeutung der biologischen Vielfalt sowie die Folgen ihres Verlustes – auch für das menschliche Wohlergehen und die globale wirtschaftliche Entwicklung – stärker in das politische und öffentliche Bewusstsein rücken.
Quelle: https://www.bfn.de/presse/pressearchiv/2010/detailseite.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2592&cHash=e4c822ecafbd149a9830be7ee10b7d01

Weiterer Link zur Biologischen Vielfalt international: https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt-international/