Biotopverbund und Biotopvernetzung

Rechtliche Grundlagen

Nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll eine Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen werden, das mindestens 10 % der Fläche eines Bundeslandes umfassen soll. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind u.a. Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope oder sonstige Flächen (§21 BNatSchG). Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

Fachplan Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Kabinettsbeschluss 2012 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund verabschiedet. Er ist bei allen raumrelevanten Planungen zu berücksichtigen. Der Biotopverbund soll im Rahmen der Raumplanung (Regionalplanung und Flächennutzungsplanung) planungsrechtlich gesichert werden (§ 22 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg). Der Suchraum des landesweiten Biotopverbunds umfasst Verbundkorridore für die Anspruchstypen mittlere, trockene und feuchte Standorte. Diese beinhalten die Kernflächen und die Kernräume sowie die Suchräume 500 m und 1000 m.

Neben dem Offenland umfasst der landesweite Biotopverbund Baden-Württemberg auch die Gewässerlandschaften.

Biotopvernetzungskonzeption / Biotopverbundplanung

Biotopvernetzungskonzeptionen (BVK) und Biotopverbundplanungen (BVP) können als Bausteine kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt verstanden werden. Aus fachlicher Sicht wird die Entwicklung einer solchen übergreifenden Strategie im Sinne der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt empfohlen.
Die BVK/BVP setzen die naturschutzrechtlichen Vorgaben zum Biotopverbund der Bundesländer auf lokaler Ebene um und werden durch die Bundesländer in unterschiedlicher Weise finanziell gefördert.

Grundlage für das Ökokonto

Mit einer Biotopvernetzungskonzeption wird eine bedeutende Grundlage für den Aufbau eines Ökokontos geschaffen. Gerade die Bündelungsfunktion für Biotopentwicklungsmaßnahmen macht sie hierbei besonders interessant. Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe eines Ökokontos können vorgezogen durchgeführte Maßnahmen dokumentiert und verwaltet werden, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Downloadbereich (Klick auf den icon)

Referenzen